Obwohl Sie im Rahmen Ihrer UL Theorieausbildung auch eine Funkeinweisung bekommen, empfehlen wir Ihnen dringend, ein Flugfunkzeugnis BZF-1 (deutsch und englisch) oder BZF-2 (nur deutsch) zu erwerben. Zwar sind Sie mit Ihrem UL Schein berechtigt, am Funkverkehr an Vereins- und speziell zugelassenen UL Plätzen teilzunehmen, spätestens jedoch beim Anflug auf einen Verkehrsflugplatz wie Landshut oder Straubing bewegen Sie sich ohne BZF rechtlich in einer Grauzone.
Die BZF Ausbildung besteht aus etwa 10 Stunden Unterricht und Übungen, wobei die Funktheorie viele Gemeinsamkeiten mit dem Fach Luftrecht aus der UL Theorie aufweist und auch Teile der Funknavigation beinhaltet. Sie lernen, welche Modulationsarten für welchen Zweck verwendet werden, in welchen Frequenzbereichen der Flugfunk arbeitet sowie wann und wie Sie welche Funkmeldungen abgeben können bzw. müssen. Auch die bei Funkausfall verwendeten Lichsignale, die Winkzeichen des Bodeneinweisers sowie die Bedeutung verschiedener bei Bedarf an Flugplätzen ausgelegter Signaltafeln wird erklärt.
Im praktischen Teil der Funkausbildung übernimmt Ihr Lehrer die verschiedenen Rollen Ihrer möglichen Gesprächspartner am Flugplatz während Sie mit dem Finger auf der Flugplatzkarte An- und Abflüge durchführen und dabei die entsprechenden Funkmeldungen abgeben sowie erhaltene Anweisungen ausführen müssen. Geübt wird in der Regel in einer Gruppe, damit auch für entsprechend viel "Verkehr am Platz" gesorgt ist. Ihr Lehrer ist übrigens ein ehemaliger Fluglotse. Der Realitätsgrad der Übungen läßt also bestimmt keine Wünsche offen.
Die Funkausbildung endet mit einer amtlichen Prüfung bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr Funkzeugnis umgehend ausgehändigt. Das BZF ist in seiner Gültigkeitsdauer nicht eingeschränkt, muß also weder verlängert noch erneuert werden.